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Übernachten in Bad Westernkotten ab 04.03.2022
Gastronomische Einrichtungen (innen wie außen) und alle Übernachtungsangebote – touristische wie nicht-touristische – können seit dem 04.03.2022 auch von nicht immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, sofern sie einen gültigen Negativtest vorweisen können (3G). Bei längeren Aufenthalten muss nach jeweils vier Tagen ein weiterer gültiger Negativtest vorgelegt werden.